2. Besonderheit am MSG: Das ABI-BAC

ABItur-BACcalauréat

 

Seit dem dem Schuljahr 1997-98 bieten wir am Max-Slevogt-Gymnasium einen Bildungsgang zum gleichzeitigen Erwerb des deutschen Abiturs und des französischen Baccalauréat an (ABI‑BAC). Der ABI-BAC-Zug beginnt in der 11. Klasse und baut auf der bilingualen Ausbildung in der Sekundarstufe 1 auf. Zum Beginn der MSS 11 nehmen wir auch Seiteneinsteiger in den Bildungsgang des ABI‑BAC auf (Aufnahmegespräch erforderlich).

 

 

VORTEILE des ABI-BAC

 

  1. Wer das ABI-BAC bestanden hat, verfügt über die formale Berechtigung und den Anspruch auf einen Studienplatz an französischen Universitäten. Selbstverständlich sind ABI-BAC-Absolventen von Sprachprüfungen an französischen Hochschulen freigestellt.
  2. Mit dem ABI-BAC eröffnen sich dem Inhaber auch alle nichtuniversitären beruflichen Ausbildungsgänge in Frankreich, für welche das BAC Voraussetzung ist.
  3. Darüber hinaus verfügen ABI-BAC-Absolventen über hervorragende Französischkenntnisse und eine interkulturelle Handlungsfähigkeit, mit der sich das Spektrum der Studien- und Berufsmöglichkeiten bedeutend erweitert.
  4. Das ABI‑BAC ist für jeden Arbeitgeber eine willkommene zusätzliche Qualifikation, die Leistungsbereitschaft, Flexibilität, persönliches Engagement und Offenheit signalisiert. Dies sind Eigenschaften, die bei einer Bewerbung oft ebenso hoch eingeschätzt werden wie die besondere Qualifikation selbst.
  5. Schülerinnen und Schüler, die den ABI-BAC-Zweig des MSG besuchen, können durch einen nur geringen Mehraufwand das internationale Exzellenzlabel CertiLingua erwerben (s. hierzu weitere Informationen auf unserer Homepage).

 

 

KURZBESCHREIBUNG DES BILDUNGSGANGS

 

  1. Die Bildungsinhalte des ABI-BAC sind im Fach Französisch und in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern verankert.
  2. Im Bildungsgang des ABI-BAC werden zwei Sachfächer der Gesellschaftswissenschaften in französischer Sprache unterrichtet. Die beiden Fächer sind Geschichte und Erdkunde. Themen und Lerninhalte des Fachs Sozialkunde sind in den beiden vorgenannten Fächern integriert. Insgesamt werden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 je fünf bis sechs Stunden Gesellschaftswissenschaften pro Woche erteilt.
  3. Beim Bildungsgang des ABI-BAC geht es nicht ohne Französisch‑Leistungsfach. Ab der 11. Klasse wird Französisch durchgehend mit 5 Wochenstunden als Leistungskurs unterrichtet.
  4. Im ABI-BAC-Zweig wird das Fach Gesellschaftswissenschaften ausschließlich als Grundfach angeboten. Dieses ist in den deutsch-französischen Vereinbarungen so verankert.
  5. Zum ABI-BAC-Bildungsgang gehört eine Schülerbegegnung mit unserer ABI-BAC-Partnerschule, dem Lycée International Georges Duby in Luynes, einem Vorort von Aix-en-Provence (s. hierzu auch die Homepage unserer Partnerschule http://www.lyc-luynes.ac-aix-marseille.fr). Diese Begegnung findet in der MSS 11 statt und zwar in Form eines Austausches oder einer Drittortbegegnung. Diese Schülerbegegnung ist Bestandteil der ABI-BAC-Ausbildung und die Teilnahme daran ist daher verpflichtend. Die Schüler haben die Möglichkeit, im weiteren Verlauf der Oberstufe die entstandenen Kontakte privat  weiter zu vertiefen.
  6. Für den ABI-BAC-Zug gilt der gleiche Umwahltermin wie für die anderen Kurse der Mainzer Studienstufe. Jeder Schüler, jede Schülerin darf sich ummelden,  wenn es sich herausstellt, dass die getroffene Entscheidung nicht richtig war. Ist der Umwahltermin vorbei, so ist die Teilnahme am ABI-BAC-Zweig bis zum Ende der Oberstufe verpflichtend.  Die Teilnahme am ABI-BAC-Zug verpflichtet jedoch nicht zur ABI-BAC-Prüfung. Die Schüler des ABI-BAC-Zuges können sich sowohl zum ABI-BAC als auch zum bilingualen Abitur oder nur zum normalen Abitur anmelden.

 

 

KURZBESCHREIBUNG der ABITURPRÜFUNG

 

  1. Im Leistungsfach Französisch werden eine schriftliche und eine mündliche Abiturprüfung durchgeführt.
  2. In einem der beiden während der Oberstufe belegten bilingualen Sachfächern ist eine schriftliche Prüfung in französischer Sprache abzulegen. Diese Prüfung kann einerseits eine schriftliche Abiturprüfung in einem Leistungsfach ersetzen, andererseits kann sie bei bestimmten Prüfungskombinationen eine mündliche Prüfung ersetzen. Man kann sie aber auch als zusätzliche Prüfung hinzufügen.
  3. Die BAC-Qualifikation wird nur bei bestandenem Abitur erteilt. Umgekehrt ist das Bestehen des Abiturs unabhängig davon, ob die BAC‑Qualifikation erreicht wird oder nicht.

 

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