Satzung der Ehemaligen

Arbeitskreis der Vereinigung der Ehemaligen Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte des Max-Slevogt-Gymnasiums Landau i.d. Pfalz

1. Zweck und Ziel

a) Die Vereinigung veranlasst und unterstützt die Verbindung der Ehemaligen der Schule untereinander. Sie pflegt die Verbindung zur Schule, nimmt Anteil am Schulgeschehen und unterstützt die schulische Arbeit durch Zuwendungen.

b) Die Vereinigung führt jährlich ein Treffen der ehemaligen Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrer durch. Die Jubiläumsjahrgänge werden dazu schriftlich eingeladen.

c) Vor dem treffen wird ein Nachrichtenblatt herausgegeben und an die Mitglieder versandt. Es enthält Beiträge Ehemaliger, einen Schulbericht, Bilder der Jubiläumsjahrgänge des Vorjahres, Familiennachrichten, Glückwünsche zu Examina und das Verzeichnis der Mitglieder der Vereinigung.

2. Mitgliedschaft

Mitglied der Vereinigung können alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler der Schule, die Lehrkräfte und der Schule nahestehende Personen werden.

Es wird ein vom Arbeitskreis festgesetzter Jahresbeitrag erhoben.

Die Teilnahme am Treffen ist von der Mitgliedschaft unabhängig.

Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn das Mitglied mit 2 Jahresbeiträgen im Rückstand ist.

3. Finanzierung

Die Finanzierung der Aufgaben erfolgt durch Beiträge der Mitglieder und durch Spenden.