Suchtprävention

Schülerinnen und Schüler sind vielen Einflüssen ausgesetzt und haben eine große Anzahl möglicher Informationsquellen. Verharmlosung, Desinformation, sozialer Druck und die eigene Orientierungslosigkeit sind Faktoren, die bei Jugendlichen den Erstkontakt mit legalen und illegalen Drogen begleiten und häufig zu Fehleinschätzungen führen und sie sich nicht bewusst sind, welch große Schäden der Konsum hinterlassen kann.

Suchtprävention ist eine wichtige Aufgabe der Gesundheitsförderung der Schule, deren pädagogischer Auftrag im Rahmen des § 1 Abs. 2 des Schulgesetzes festgelegt ist.

Zentrale Elemente dabei sind die Stärkung der persönlichen Entwicklung durch Förderung von Selbstvertrauen und altersgerechte Information über psychoaktive Substanzen, Sucht und Suchtvorbeugung, so dass  Jugendliche widerstandsfähig gegenüber Risikofaktoren werden und bestärkt werden, NEIN  zu Drogen zu sagen.

Die Suchtpräventionslehrkräfte des MSG bieten dazu Workshops und Projekte in verschiedenen Jahrgangsstufen an und binden durch Informationsveranstaltungen und Materialien die Eltern und Sorgeberechtigten ein.

Da Suchtpräventionslehrkräfte keine therapeutischen Aufgaben  haben und auch nicht die unmittelbare Beratung durch besonders geschulte Fachkräfte in entsprechenden Beratungsstellen ersetzen, arbeiten die Präventionslehrkräfte des MSG mit den örtlichen Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit zusammen, unterstützen sich im Aufgabenfeld und tauschen sich aus.

Sie sind, neben den Lehrpersonen des Vertrauens, stets Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler.

Suchtpräventionsbeauftrage am MSG: Frau Metzner-Streb + Frau Kasak